„v1 – go!“

(Leider nur im übertragenen Sinne …).

Die vorläufige Endkontrolle des Resultats aus dem letzten Post gab Hoffnung auf grundlegende Funktionserfüllung, wenn auch bei weitem nicht mit dem normalerweise erreichen Qualitätsstandard. Außerdem führte die „Nachbesserung“ zu einem weiteren, nicht gänzlich unerheblichen Restrisiko.

Im Sinne der Aufwandsvermeidung (lies: aus Faulheit, was etwas … oxymoronisch ist in diesem Fall) beschloss ich, beides in Kauf zu nehmen. Die mangelnde Qualität ist in diesem Fall auch nicht von entscheidender Bedeutung, sondern nur einfach unschön.

Die anschließende Applikation der noch fehlenden Komponenten verlief hingegen problemlos – zum Glück, ich hatte die Befürchtung, dass die „Nachbesserung“ hier noch eine unerwartete Schwierigkeit eingeführt haben könnte.

Wer sich fragt, was „v1 – go“ bedeutet: In der Fliegerei gibt es beim Starten den Punkt, ab dem man den Start eines Flugzeugs nicht mehr abbricht. Dieser Punkt ist identisch mit dem Erreichen der Geschwindigkeit „v1“ (siehe Wikipedia).

Der Hintergrund ist einfach: Ein Flugzeug braucht zum Beschleunigen (a) Strecke, und (b) baut dabei natürlich kinetische Energie auf. Irgendwann ist ein Startabbruch dadurch mit erheblichem verbunden – die verbleibende Bahn könnte schlicht nicht ausreichen.

Selbst wenn ein kritischer Fehler nach v1 auftreten sollte, wird der Start durchgeführt, und endet – im schlimmsten Fall – mit einer direkt anschließenden Landung auf demselben Flughafen. Eine kontrollierte Landung mit defektem Flugzeug ist immer besser als ein unkontrollierter Startabbruch mit nicht ausreichender Landebahn.

Das nur am Rande, weil ich die Fliegerei einfach immer noch vermisse. Und ja, das Beispiel hinkt etwas.